eBay stellt Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung

Endlich - viele Monate nach den Gerichtsurteilen und wahrscheinlich hunderttausenden von Verkäufern gezahlten Abmahn-Euros - stellt eBay gewerblichen Verkäufern eine Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung. Die Widerrufsbelehrung enthält alle Änderungen von in letzter Zeit abgemahnten und von diversen Gerichten als ungültig erkannten Formulierungen aus dem amtlichen Muster und kann und sollte von eBay-Verkäufern genutzt werden (sofern der eigene Awalt nichts vorschlägt…)

http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung.html

eBay verweist aber zu Recht auf die verbleibende erhebliche Rechtsunsicherheit und übernimmt natürlich keine Haftung für die Formulierung. Damit liegen sie im Trend mit sämtlichen Rechtsanwälten: es ist unmöglich, derzeit eine garantiert abmahnsichere Widerrufsbelehrung zu bekommen. Und so kann man sich dem Flehen nach einer endgültigen “höchstrichterlichen Entscheidung” eigentlich wieder mal nur anschliessen…

BTW: Hat vielleicht schonmal ein Abgemahnter das Bundesjustizministerium auf Schadenersatz verklagt? Immerhin sorgt es ja durch das Bereitstellen des amtlichen Musters (und seine Änderungsunwilligkeit) für erhebliche Schäden bei denjenigen, die sich im guten Glauben auf die Gültigket verlassen und dann - per Suche nach Formulierungen aus dem amtlichen Muster - abgemahnt werden…

Kommentare (4) zu “eBay stellt Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung”

  1. eBay bringt eigene Widerrufsbelehrung » Beitrag » QuickAudio - Das Blog schrieb:

    [...] Der OnlineShopBerater hat einen Blick für Wichtiges. Gerade lese ich dort: eBay hat es doch nun tatsächlich geschafft, eine eigene Widerrufsbelehrung für all die gebeutelten eBay-Händler zu erstellen. [...]

  2. shopanbieter.de Blog für den Onlinehandel schrieb:

    Widerrufserklärung: ;uster von eBay und andere FAQ…

    eBay ist endlich aktiv geworden und hat für seine Händler eine Muster-Widerrufserklärung veröffentlicht. (Verhaltener) Jubel. Jubel? Die Haftung überlässt eBay - verständlicherweise - seinen Händlern: Zumal die diverse Angaben dann doch wieder …

  3. Webnews.de schrieb:

    Erfolgreich verkaufen im eigenen Onlineshop!…

    Hier finden Sie als Kunde oder Betreiber von Onlineshops viele nützliche Hinweise und News für den…

  4. Stefan schrieb:

    Das ist ein guter Schritt von eBay. Ich find es aber absolut jämmerlich was in Deutschland los ist, schließlich wirbt Deutschland im Ausland mit der Rechtssicherheit.

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