Widerrufsbelehrung - doch weiter Unsicherheit über amtliches Muster
Es wäre ja auch zu einfach: gerade haben wir noch gejubelt, dass der BGH in einer Entscheidung die Gültigeit des amtlichen Musters zu Widerrufsbelehrung bestätigt hätte - aber schon sieht alles wieder ganz anders aus.
Der Shopbetreiber-Blog berichtet über die Urteilsbegründung des BGH und kommt zum Schluss, dass alles weiter unklar bleibt: weder bestätigt der BGH das amtliche Muster, in seiner Gültigkeit noch gibt es eindeutige Vorschläge, wie eine rechtsgültige Widerrufsbelehrung auszusehen hat:
"Mit dem Urteil wurde also weder die Frage geklärt, ob das Muster zur Belehrung in Textform eingesetzt werden kann, noch ob der Unternehmer das Muster zur Information auf der Website einsetzen kann."
Trotz der offensichtlichen Mängel des amtlichen Musters und der immer neuen Urteile, die gegen den Einsatz sprechen, sieht die Bundesregierung sich aber weder genötigt, die Widerrufsbelehrung zu ändern noch sie ganz zurückzuziehen und lässt damit weiter Spielraum für Abmahnungen, Rechtsstreitigkeiten und viele weitere juristische Spitzfindigkeiten.
Man könnte fast lachen, wenn es einen nicht selbst betreffen würde: wie soll ein Shopbetreiber als rechtlicher Laie selbst bei bestem Willen in der Lage sein, die vom Gesetz geforderte Widerrufsbelehrung in unangreifbar gültiger Form zu gestalten, wenn schon das amtliche Muster fehlerhaft ist, sich selbst juristische Experten ratlos geben und nicht einmal Anwälte in der Lage sind, eine mit Sicherheit rechtlich einwandfreie Widerrufsbelehrung zu verfassen?
Links:
Shopbetreiber-Blog.de - BGH: Widerrufsbelehrung muss auch über Rechte des Verbrauchers aufklären




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