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	<title>Kommentare zu: Welche Berufsgenossenschaft ist für Onlineshops zuständig?</title>
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	<description>Erfolgreich verkaufen im eigenen Onlineshop!</description>
	<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 21:53:22 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Jarmuzek</title>
		<link>http://www.onlineshopberater.de/2007/05/14/welche-berufsgenossenschaft-ist-fur-onlineshops-zustandig/#comment-12003</link>
		<dc:creator>Jarmuzek</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Mar 2008 22:19:34 +0000</pubDate>
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		<description>Über die Sinnhaftigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung braucht man nicht zu streiten, gäbe es sie nicht, müßte sie erfunden werden. 
Neben einem umfangreichen und erstklassigen Versicherungsschutz ist das Preis-Leistungsverhältnis dieser Einrichtrung einfach nicht zu schlagen.
Was allerdings auf den Prüfstand gehört sind die Veranlagungsbescheide und den daraus folgenden Beitragsbescheiden. Das Budesverfassungsgericht hat im Jahr 2007 die BGen angemahnt das SGB VII in ihren Satzungen umzusetzen,  woraus man schließen kann, dass genau hier angesetzt werden muss, um eine Beitragsgerechtigkeit herzustellen. Welche BG für den Online-Shop nun letztlich zuständig werden wird, hängt leztztlich davon ab, was Sie tun. Hierzu gibt es eine Betriebsbeschreibung, die SDie aus dem Internet herunterladen können.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie mich fragen.
mfg
Bernhard Jarmuzek</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Über die Sinnhaftigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung braucht man nicht zu streiten, gäbe es sie nicht, müßte sie erfunden werden.<br />
Neben einem umfangreichen und erstklassigen Versicherungsschutz ist das Preis-Leistungsverhältnis dieser Einrichtrung einfach nicht zu schlagen.<br />
Was allerdings auf den Prüfstand gehört sind die Veranlagungsbescheide und den daraus folgenden Beitragsbescheiden. Das Budesverfassungsgericht hat im Jahr 2007 die BGen angemahnt das SGB VII in ihren Satzungen umzusetzen,  woraus man schließen kann, dass genau hier angesetzt werden muss, um eine Beitragsgerechtigkeit herzustellen. Welche BG für den Online-Shop nun letztlich zuständig werden wird, hängt leztztlich davon ab, was Sie tun. Hierzu gibt es eine Betriebsbeschreibung, die SDie aus dem Internet herunterladen können.<br />
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie mich fragen.<br />
mfg<br />
Bernhard Jarmuzek</p>
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	<item>
		<title>Von: Dr. Uwe Schulte</title>
		<link>http://www.onlineshopberater.de/2007/05/14/welche-berufsgenossenschaft-ist-fur-onlineshops-zustandig/#comment-4897</link>
		<dc:creator>Dr. Uwe Schulte</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 2007 12:23:36 +0000</pubDate>
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		<description>Die BGs machen sich Ihre eigenen Gesetze, da die Rechtsverordnungen auf die Satzungen verweisen. Und diese Satzungen werden mitunter verändert. Das bedeutet, daß der Unternehmer seine korrekte Einstufung nur sehr schwierig überprüfen kann. Wir stellen fest, daß hier für die Unternehmen häufig Geld zu sparen ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die BGs machen sich Ihre eigenen Gesetze, da die Rechtsverordnungen auf die Satzungen verweisen. Und diese Satzungen werden mitunter verändert. Das bedeutet, daß der Unternehmer seine korrekte Einstufung nur sehr schwierig überprüfen kann. Wir stellen fest, daß hier für die Unternehmen häufig Geld zu sparen ist.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Hans-Ulrich Ladewig</title>
		<link>http://www.onlineshopberater.de/2007/05/14/welche-berufsgenossenschaft-ist-fur-onlineshops-zustandig/#comment-4738</link>
		<dc:creator>Hans-Ulrich Ladewig</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 May 2007 13:34:54 +0000</pubDate>
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		<description>Der Beitrag bringt es zunächst ziemlich treffsicher auf den Punkt: Jeder Arbeitgeber (auch der nicht gewerbliche!) muss seine Beschäftigten kraft Gesetz (SGB VII) bei dem für ihn zuständigen  Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaft) gegenüber Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichern.

Die Kosten für diese Versicherung trägt der Arbeitgeber, im Unterschied zu den anderen Teilen der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken, Renten-, Pflegeversicherung), komplett allein, also ohne Arbeitnehmeranteil. Hier kommen also das erste Mal auch Kosten für den Arbeitsschutz ins Spiel, die für den Arbeitgeber schnell eine nicht zu unterschätzende Größenordnung einnehmen können. Normalerweise hat der Arbeitgeber aber nur begrenzt (über die Bruttolöhne) Einflussmöglichkeiten auf die Beitragshöhen, da die Berufsgenossenschaften den Umlagebetrag über so genannte Gefahrtarifschlüssel als Faktoren zu den gezahlten Bruttolohnsummen ermitteln.

Was viele (Jung-) Unternehmer auch nicht wissen ist die Tatsache, dass es mit der Unfallumlage allein in Sachen Arbeitsschutz-Kosten  längst nicht getan ist. Vielmehr verpflichten die Berufsgenossenschaften die Arbeitgeber mittels Unfallverhütungsvorschriften u.a. auch zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BGV A2). Auch hier kommen die erwähnten Gefahrtarifschlüssel und oft so genannte Mindesteinsatzzeiten zur Anwendung über die der Umfang festgelegt wird, wie oft ein Betriebsarzt und eine Sicherheitsfachkraft den Arbeitgeber (auf dessen Kosten) zu beraten hat. In der Regel geht es hier um Einssatzstunden pro Jahr.

Interessant ist: Jede der 25 gewerblichen Berufsgenossenschaften aber auch die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen der Länder;  alle kochen ihr eigenes „Süppchen“. Ob bei den Gefahrtarifen, den Beitragssätzen oder den Mindesteinsatzzeiten für die Betreuung. Die Regelungsvielfalt ist enorm mit zum Teil kurios anmutenden Folgen. Beispielsweise spart ein Gartenbaubetrieb, der nach der Anmeldung bei der Gartenbau-BG nun überwiegend Wegebau oder nur noch Straßentiefbau ausführt gegenüber seinem Konkurrenten, der sich gleich bei der BG-Bau (Tiefbau) angemeldet hat, erhebliche Summen Unfallumlage und muss auch in die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung längst nicht so viel Zeit (und damit Geld) investieren.

Fazit: In Fällen (nicht nur bei Onlineshops), wo die Zuordnung eines Unternehmens zu einer bestimmten Berufsgenossenschaft nicht ganz eindeutig geregelt ist, empfiehlt sich eine gründlichste Prüfung zumindest der „Satzung“, des „Gefahrtarifes“  sowie der „BGV A2“ der in Frage kommenden Berufsgenossenschaften im Vergleich zu den aktuellen und den evtl. später beabsichtigten Tätigkeitsfeldern des anzumeldenden Unternehmens bereits vor der Anmeldung, denn: einmal Mitglied = immer Mitglied!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Beitrag bringt es zunächst ziemlich treffsicher auf den Punkt: Jeder Arbeitgeber (auch der nicht gewerbliche!) muss seine Beschäftigten kraft Gesetz (SGB VII) bei dem für ihn zuständigen  Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaft) gegenüber Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichern.</p>
<p>Die Kosten für diese Versicherung trägt der Arbeitgeber, im Unterschied zu den anderen Teilen der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken, Renten-, Pflegeversicherung), komplett allein, also ohne Arbeitnehmeranteil. Hier kommen also das erste Mal auch Kosten für den Arbeitsschutz ins Spiel, die für den Arbeitgeber schnell eine nicht zu unterschätzende Größenordnung einnehmen können. Normalerweise hat der Arbeitgeber aber nur begrenzt (über die Bruttolöhne) Einflussmöglichkeiten auf die Beitragshöhen, da die Berufsgenossenschaften den Umlagebetrag über so genannte Gefahrtarifschlüssel als Faktoren zu den gezahlten Bruttolohnsummen ermitteln.</p>
<p>Was viele (Jung-) Unternehmer auch nicht wissen ist die Tatsache, dass es mit der Unfallumlage allein in Sachen Arbeitsschutz-Kosten  längst nicht getan ist. Vielmehr verpflichten die Berufsgenossenschaften die Arbeitgeber mittels Unfallverhütungsvorschriften u.a. auch zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BGV A2). Auch hier kommen die erwähnten Gefahrtarifschlüssel und oft so genannte Mindesteinsatzzeiten zur Anwendung über die der Umfang festgelegt wird, wie oft ein Betriebsarzt und eine Sicherheitsfachkraft den Arbeitgeber (auf dessen Kosten) zu beraten hat. In der Regel geht es hier um Einssatzstunden pro Jahr.</p>
<p>Interessant ist: Jede der 25 gewerblichen Berufsgenossenschaften aber auch die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen der Länder;  alle kochen ihr eigenes „Süppchen“. Ob bei den Gefahrtarifen, den Beitragssätzen oder den Mindesteinsatzzeiten für die Betreuung. Die Regelungsvielfalt ist enorm mit zum Teil kurios anmutenden Folgen. Beispielsweise spart ein Gartenbaubetrieb, der nach der Anmeldung bei der Gartenbau-BG nun überwiegend Wegebau oder nur noch Straßentiefbau ausführt gegenüber seinem Konkurrenten, der sich gleich bei der BG-Bau (Tiefbau) angemeldet hat, erhebliche Summen Unfallumlage und muss auch in die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung längst nicht so viel Zeit (und damit Geld) investieren.</p>
<p>Fazit: In Fällen (nicht nur bei Onlineshops), wo die Zuordnung eines Unternehmens zu einer bestimmten Berufsgenossenschaft nicht ganz eindeutig geregelt ist, empfiehlt sich eine gründlichste Prüfung zumindest der „Satzung“, des „Gefahrtarifes“  sowie der „BGV A2“ der in Frage kommenden Berufsgenossenschaften im Vergleich zu den aktuellen und den evtl. später beabsichtigten Tätigkeitsfeldern des anzumeldenden Unternehmens bereits vor der Anmeldung, denn: einmal Mitglied = immer Mitglied!</p>
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	</item>
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		<title>Von: shopanbieter.de Blog für den Onlinehandel</title>
		<link>http://www.onlineshopberater.de/2007/05/14/welche-berufsgenossenschaft-ist-fur-onlineshops-zustandig/#comment-4726</link>
		<dc:creator>shopanbieter.de Blog für den Onlinehandel</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 May 2007 12:54:50 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;Bei welcher Berufsgenossenschaft sind Sie angemeldet?...&lt;/strong&gt;

Jeder gewerbliche Betrieb in Deutschland muss bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Doch welche Berufsgenossenschaft ist denn überhaupt für Onlineshops zuständig? Dieser Leser-Frage animierte den Online-Shop-Berater Steffen Schneider zu ei...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bei welcher Berufsgenossenschaft sind Sie angemeldet?&#8230;</strong></p>
<p>Jeder gewerbliche Betrieb in Deutschland muss bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Doch welche Berufsgenossenschaft ist denn überhaupt für Onlineshops zuständig? Dieser Leser-Frage animierte den Online-Shop-Berater Steffen Schneider zu ei&#8230;</p>
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