Neue Urteile zu AGB und Widerrufsbelehrung
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“In der Regel…” rechtswidrig:
In den AGB bei ebay sind Klauseln verboten, die Lieferzeitangaben mit “in der Regel…” enthalten, also etwa “In der Regel erfolgt der Versand 1-2 Tage nach der Bestellung”.
Zu Lieferzeitangaben mit “ca.” wurden im Urteil ebenfalls kritische Bemerkungen geäußert, aber keine Angabe zur etwaigen Rechtswidrigkeit gemacht.Die Kanzlei Dr. Bahr rät dennoch auch “ca.”-Angaben von Lieferzeiten zu vermeiden, um mögliche Angriffsflächen von vornherein zu auszuschliessen.
Auch in den AGB von Onlineshops sollten diese Angaben vermieden werden.Urteil: Kammergericht Berlin v. 4.3.07, AZ.: 5 W 73/07 (PDF)
Quelle: Kanzlei Dr. Bahr -
“Keine unfreie Ware” in Widerrufsbelehrung rechtswidrig:
Als rechtswidrig eingestuft hat das OLG Hamburg (Beschl. v. 30.01.2007 - Az: 5 W 15/07) die Formulierung “unfrei zurückgesandte Waren werden nicht angenommen” in der Online-Widerrufsbelehrung eines eBay-Händlers.Quelle: Kanzlei Dr. Bahr
In dem Zusammenhang auch nochmal der Hinweis auf die aktuelle BGH-Entscheidung: das amtliche Muster der Widerrufsbelehrung ist nur wirksam, wenn es unverändert eingesetzt wird. Daher - so auch z.B. der Rat von Trusted Shops - am besten auf inhaltliche Änderungen an der Widerrufsbelehrung ganz verzichten.




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