Basta! BGH zur Widerrufsbelehrung: Amtliches Muster ist gültig.
Eine unter Anwälten oft gehörte Meinung ist, dass man einem Klienten nur raten könne, überhaupt keine Webseite zu betreiben, wenn er rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte.
Ähnliche Gedanken müssen Shopbetreiber und Onlineverkäufer gehabt haben, nachdem durch die Entscheidungen einiger Gerichte die Gültigkeit des amtlichen Musters der Widerrufsbelehrung in Frage gestellt worden war. In mehreren Fällen wurde es einfach für unwirksam erklärt, was zu einer grossen Verunsicherung geführt hatte.
Wie das Shopbetreiber-Blog von Trusted Shops berichtet, stellt der BGH in einem aktuellen Urteil vom 12.4.2007 (Az.: VII ZR 122/06) aber nun klar, dass das amtliche Muster der Widerrufsbelehrung, sofern es ohne Änderung des Wortlautes eingesetzt wird, gültig ist und weder zur Abmahnung noch zur Änderung von Fristen führt.
Wichtig ist hierbei die exakte und unveränderte Übernahme des Wortlautes aus dem amtlichen Muster. Sobald auch nur ein Wort - absichtlich oder unabsichtlich - geändert wird, besteht die Gefahr, dass die eigene Widerrufsbelehrung ungültig ist.
Weitere Erläuterungen und den Kommentar von Trusted Shops am besten direkt im Bericht nachlesen: BGH stärkt amtliche Muster-Widerrufsbelehrung




Neue Urteille zu AGB und Widerrufsbelehrung » OnlineShopBerater.de schrieb:
[...] In dem Zusammenhang auch nochmal der Hinweis auf die aktuelle BGH-Entscheidung: das amtliche Muster der Widerrufsbelehrung ist nur wirksam, wenn es unverändert eingesetzt wird. Daher - so auch z.B. der Rat von Trusted Shops - am besten auf inhaltliche Änderungen an der Widerrufsbelehrung ganz verzichten. Keywords / Tags:  [...]
Geschrieben am 15. April 2007 um 12:28Uhr | Permalink
Peer Wandiger - Selb schrieb:
Das ist doch mal eine gute Nachricht.
Jetzt kann man nur noch hoffen, dass der allgemeinen Abmahnungswut noch ein Riegel vorgeschoben wird und nur noch bei wirklich angemessenen Gründen Abmahnungen rausgehen.
Geschrieben am 17. April 2007 um 11:24Uhr | Permalink
Widerrufsbelehrung - doch weiter Unsicherheit über amtliches Muster » OnlineShopBerater.de schrieb:
[...] Es wäre ja auch zu einfach: gerade haben wir noch gejubelt, dass der BGH in einer Entscheidung die Gültigeit des amtlichen Musters zu Widerrufsbelehrung bestätigt hätte - aber schon sieht alles wieder ganz anders aus. [...]
Geschrieben am 23. Mai 2007 um 13:46Uhr | Permalink