Nachweis der Zahlung bei Nachnahmesendungen
Passiert gerade bei kleineren Unternehmen noch oft, deren Versand “per Hand” abläuft: ein Kunde bestellt per Nachnahme aber der Versandmitarbeiter “vergisst” das Häkchen bei Nachnahme zu setzen und die Lieferung geht ohne den Zahlschein raus.
Nach einigen Wochen wundert man sich, wo denn das Geld bleibt und kontaktiert schliesslich den Kunden. Der behauptet aber, dass auf der Rechnung ja “per Nachnahme” stand und somit eine Auslieferung ohne Zahlung faktisch gar nicht möglich gewesen wäre, er damit gezahlt habe und die Zahlung nicht weiter nachweisen müsste. Hat der Kunde Recht?
Nein, sagt der BGH in einem Urteil (Az.: VIII ZR 369/04):
“Die Weitergabe versandfertig verpackter Ware an ein Beförderungsunternehmen mit dem Auftrag, die Sendung per Nachnahme zuzustellen, begründet keinen Anscheinsbeweis dafür, dass die dem Empfänger ausgehändigte Ware von diesem bezahlt worden ist.”
Sprich: der Kunde muss die Bezahlung nachweisen
Via ComputerPartner




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